Bitte unbedingt einhalten – sonst drohen hohe Bußgelder und Schließung der Galerie
- Ausstellungsbesuch / Vernissagen / Konzerte / Lesungen / andere Veranstaltungen
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen FFP2-Maske.
- Besucher werden schriftlich und/oder bildlich dazu aufgefordert.
- Weder Getränke noch Nahrungsmittel werden ausgegeben.
- Abstandsgebot von 1,50 m muss beim Stehen und Sitzen eingehalten werden.
- Zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien, auf denen Darbietungen stattfinden, ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten.
Anbei der Link zur Verordnung: https://www.hamburg.de/verordnung/
Sabine Rheinhold
1.Vorsitzende GEDOK Hamburg
Hamburg, den 13.03.2022