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Hygienekonzept der GEDOK Hamburg für Ausstellungen und Veranstaltungen

Bitte unbedingt einhalten – sonst drohen hohe Bußgelder und Schließung der Galerie

  1. Ausstellungsbesuch / Vernissagen / Konzerte / Lesungen / andere Veranstaltungen
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen FFP2-Maske. 
  • Besucher werden schriftlich und/oder bildlich dazu aufgefordert.
  • Weder Getränke noch Nahrungsmittel werden ausgegeben.
  • Abstandsgebot von 1,50 m muss beim Stehen und Sitzen eingehalten werden.
  • Zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podien, auf denen Darbietungen stattfinden, ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten. 

Anbei der Link zur Verordnung: https://www.hamburg.de/verordnung/

Sabine Rheinhold
1.Vorsitzende GEDOK Hamburg

Hamburg, den 13.03.2022

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